Förderung und Weiterentwicklung eines modernen Berufsbildes in Anlehnung an empirische Befunde
Wir möchten uns als Liste „Wissen schafft Praxis“ dafür einsetzen, das Berufsbild des*r Psychotherapeut*in bzw. Fachpsychotherapeut*in weiterzuentwickeln und es den Fortschritten in der Weiterentwicklung psychotherapeutischer Gesundheitsversorgung entsprechend empirischer Befunde anzupassen. Hierzu zählt z.B. die fortlaufende Prüfung und wissenschaftliche Evaluierung sinnvoller Befugniserweiterungen für Psychotherapeut*innen oder des Einsatzes neuer Methoden und Techniken in der Psychotherapie. Beispiele für Befugnisse wären die Feststellung der Arbeits(un)fähigkeit, die bereits in der neuen Approbationsordnung als zu erwerbende Kompetenz vorgesehen aber noch nicht als Befugnis umgesetzt ist sowie die Ausstellung von Überweisungen anstelle des Einholens eines Konsiliarberichts. Beispiele für die Anwendung von innovativen technischen Hilfsmitteln zur Ergänzung von Psychotherapie wäre die Nutzung von virtueller Realität oder von ambulanten Tracking-Geräten zum Monitoring von subjektiven oder physiologischen Maßen im Tagesverlauf, für die bei entsprechender Evidenzbasierung auch Abrechnungsziffern geschaffen werden müssten. Weiterhin möchten wir uns dafür einsetzen, dass sich das Berufsbild des*r Psychotherapeut*innen in vielseitigen Tätigkeitsfeldern etablieren kann, in denen es empirische Evidenzen für den Nutzen von psychotherapeutischen Interventionen gibt. Hierzu zählen z.B. somatische Abteilungen mit Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung, wie internistische Stationen, Intensivstationen, oder Notaufnahmen, ebenso wie der Einsatz von Psychotherapeut*innen in Krisendiensten. Dies entspricht empirischen Befunden über die Wirksamkeit von Psychotherapie in der Bewältigung somatischer Krankheitszustände und akuter Krisen und würde die Breite des Berufsbilds von Psychotherapeut*innen abbilden und stärken.