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Wissen schafft Praxis in Bayern
Die Liste „Wissen schaf(f)t Praxis“ setzt sich vor allem für das Grundprinzip
einer bestmöglichen psychotherapeutischen Versorgung von Patient:innen auf der
Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein.

Die Psychotherapeutenkammer
(PTK)


Gesetzliche Berufsvertretung der Psychotherapeut:innen
Die Psychotherapeutenkammern sind die gesetzliche Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeut:innen (PP) und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (KJP). Sie wurden auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes gegründet und sind als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. In jedem Bundesland in Deutschland gibt es eine separate Länderkammer. Mitglieder der Kammern sind alle Berufsangehörigen, die in dem jeweiligen Bundesland den Beruf des:r Psychologischen Psychotherapeut:in oder des:r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in (Gruppe 2) ausüben oder ohne einen dieser Berufe auszuüben, im jeweiligen Bundesland ihre Hauptwohnung haben. Die Organe der PTK sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Die Delegierten werden von allen PP und KJP des Landes gewählt. Die Delegiertenversammlung wählt wiederum den Vorstand der jeweiligen PTK.

zum Heilberufe-Kammergesetz (in der bayerischen Fassung)


Die PTK Bayern
Die Psychotherapeutenkammer Bayern ist die gesetzliche Berufsvertretung der PP und KJP in Bayern. Die bayerische Delegiertenversammlung besteht aus 45 gewählten Delegierten, davon 35 aus der Berufsgruppe der PP und 10 aus der Berufsgruppe der KJP. Der Vorstand besteht in Bayern aus dem:r Präsident:in, zwei Vizepräsident:innen sowie vier weiteren Mitgliedern.

zur Website der PTK Bayern


Die BPtK
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist die Arbeitsgemeinschaft der verschiedenen Landeskammern. Ihr Zweck ist der ständige Erfahrungsaustausch unter den Psychotherapeutenkammern, die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten und die gemeinsame Vertretung ihrer Anliegen.

zur Website der BPtK


Interessante Informationen zur Psychotherapeutenkammer
  • Selbstverwaltung: Die Psychotherapeutenkammer nimmt Aufgaben der berufsständigen Selbstverwaltung wahr, die sonst dem Staat vorbehalten wären.
  • Ehrenamtliches Engagement: Die gewählten Delegierten engagieren sich ehrenamtlich in der Kammer.
  • Weiterbildung: Die zukünftige Weiterbildung zum:r Fachpsychotherapeut:in ist eine Aufgabe der Kammer.
  • Schlichtung: Die Kammer hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern zu schlichten.
  • Rechtsberatung: Die Kammer bietet kostenlosen juristischen Rat in Bezug auf berufsrechtliche Fragen für die Kammermitglieder.
  • Kammervorstand: Der Kammervorstand vertritt die Positionen der Delegiertenversammlung (DV) in allen wichtigen bundesweiten Fachgremien.
  • Kammermitglieder: Jedes Kammermitglied kann sich über eine Liste für die Delegiertenversammlung (DV) aufstellen lassen.
  • Gehaltsverhandlungen: Durch den Einsatz der Kammer werden Psychotherapeut:innen inzwischen bei Neuanstellungen in der Gehaltsstufe E14 eingruppiert. 
  • Systemrelevanz: Dank der Aktivitäten der Kammer wurde unser Beruf in Pandemiezeiten als systemrelevant eingestuft.
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